: in aller kürze
Wählen ab 16
Der Senat will morgen die Senkung des Wahlalters für Beiräte auf 16 Jahre beschließen. Wählen lassen dürfen sich 16-Jährige allerdings nicht – das „passive Wahlrecht“ würde „im Widerspruch zum bürgerlichen Recht“ stehen, argumentiert die Innenbehörde. Konkret: Eltern könnten ihrer 17-Jährigen Tochter im Rahmen ihres Sorgerechtes verbieten, zur Beiratssitzung zu gehen und ihr demokratisches Mandat wahrzunehmen. Um die Stadtbürgerschaft wählen zu dürfen, muss man weiterhin mindestens 18 Jahre alt sein.
Innensenator orakelt
„Treffen Presseberichte zu, wonach ca. 50 Asylbewerber, die nach ihren Angaben aus Sierra Leone stammen, einer nicht legitimierten guineischen Delegation zwangsweise vorgeführt wurden, … um dadurch eine Abschiebung zu ermöglichen?“ Das wollte die SPD vom Senat wissen. Der Innensenator weist in seiner Antwort die Unterstellung „dubioser Methoden“ nicht zurück, sondern orakelt: „Aufgrund der Hinweise auf die von bisherigen Verfahren abweichenden Umstände der Vorführungen“ habe er eine Anfrage an das Auswärtige Amt gerichtet. Die Abschiebungen seien zudem derzeit ausgesetzt.
Berichtigung
Anders als am Samstag berichtet ist das Projekt „Bildung ist mehr als Schule“ nicht an der Uni, sondern an der Hochschule angesiedelt. Wir bedauern den Fehler.