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Archiv-Artikel

Verjährungsfrist muss unterbrochen werden

UNGLÜCK Fünf Jahre nach dem Einsturz des Stadtarchivs in Köln leitet die Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren gegen 89 Beschuldigte ein, um die Verjährungsfrist nicht verstreichen zu lassen

KÖLN taz | Es war die größte Katastrophe in der jüngeren Geschichte Kölns: Im März 2009 stürzte das Historische Stadtarchiv ein. Zwei Menschen kamen ums Leben. Der Sachschaden wird auf etwa eine Milliarde Euro beziffert.

Knapp fünf Jahre später und damit kurz vor der Verjährung hat die Staatsanwaltschaft jetzt Ermittlungsverfahren gegen 89 Beschuldigte wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung, der fahrlässigen Körperverletzung und der Baugefährdung eingeleitet. Fest steht, dass der Bau der Nord-Süd-Stadtbahn verantwortlich für das Unglück auf der Severinstraße in der Kölner Südstadt ist.

Fest steht ebenfalls, dass bei dem Milliardenprojekt getrickst und gepfuscht wurde. Städtische Sicherheitsauflagen wurden ignoriert, Bauprotokolle gefälscht, Brunnen illegal gebohrt, stabilisierende Stahlelemente falsch oder gar nicht montiert. Ermittelt wird gegen Verantwortliche der bauausführenden Firmen, ihre Fachplaner und Subunternehmer.

An der für den Bauabschnitt zuständigen Arbeitsgemeinschaft (Arge) Los Süd waren die Baufirmen Bilfinger Berger, Wayss & Freytag und Ed Züblin beteiligt. Die Ermittlungen richten sich auch gegen verantwortliche Personen auf Seiten der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB). Die Staatsanwaltschaft betonte, „dass die Einleitung des Ermittlungsverfahrens allein der Notwendigkeit der Unterbrechung der laufenden Verjährungsfrist geschuldet war“.

Aufschluss über die Unglücksursache erhoffen sich die Ermittler von einem Schacht, den die KVB derzeit an der Einsturzstelle errichtet und der voraussichtlich im Sommer Tauchern ermöglichen soll, die mutmaßliche Schadensstelle in etwa 27 Metern Tiefe zu begutachten. Um Anklage zu erheben, hat die Staatsanwaltschaft nun nochmals fünf Jahre Zeit. PASCAL BEUCKER