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Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sein Urteil im Perlentaucher-Prozess erst am 30. September verkünden. Das hat der erste Zivilsenat des BGH mitgeteilt. Die Verschiebung des lang erwarteten Urteils auf die Zeit nach der Sommerpause läßt aber keine Schlüsse auf den Ausgang des Verfahrens zu. In dem Prozess haben FAZ und SZ das Internetportal verklagt. Sie fordern, dass der Perlentaucher darauf verzichtet, Zusammenfassungen von in den beiden Zeitungen erschienenen Buchbesprechungen an Online-Buchhandlungen zu verkaufen. (chr)