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Gericht stoppt Dioxin-Prozess

LANDWIRTSCHAFT Kein Hauptverfahren im Fall des vergifteten Futterfettes. Landgericht Itzehoe sieht keinen Betrug

Der sogenannte Dioxin-Skandal um vergiftetes Futterfett hat für die Manager der verantwortlichen Firma Harles und Jentzsch vorerst keine strafrechtlichen Folgen. Das Landgericht Itzehoe lehnte es ab, das Hauptverfahren gegen den Geschäftsführer und den Prokuristen zu eröffnen. Sie hätten ihre Kunden nicht betrogen, indem sie ihrem Futterfett altes Fritteusenfett beimischten. Die Staatsanwaltschaft kündigte an, sich über den Beschluss beim Oberlandesgericht Schleswig zu beschweren.

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen die Manager zunächst ermittelt, weil diese 2010 Dioxin im Futterfett von Harles und Jentzsch gemeldet hatten. Die Ermittler konnten aber nicht nachweisen, dass die Männer schon früher von der Dioxinbelastung wussten und das giftige Fett in kleinen Dosen unter unbelastete Chargen mischten.

Im Zuge ihrer Ermittlungen stießen die Staatsanwälte aber auf Fälle, in denen Harles und Jentzsch aufbereitetes altes Speisefett als Pflanzenfett vermarktete. Weil dieses Fett auch tierische Bestandteile hätte enthalten können, hätte es nicht an Tiere verfüttert werden dürfen.

Das Landgericht wies darauf hin, dass die verwendeten Fette pflanzlicher Herkunft gewesen seien. Dass darin auch Fleisch frittiert worden sein könnte, reiche nicht aus, um den Managern einen Vorwurf zu machen.

Im Rahmen des Dioxin-Skandals läuft derzeit ein weiterer Prozess vor dem Amtsgericht Vechta. Angeklagt sind zwei Männer, die Futter mit Fett von Harles und Jentzsch verkauften, obwohl sie von der Giftbelastung gewusst haben sollen.  (taz/dpa)

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