: Datenskandal: Verfahren gegen Debeka
VERSICHERER Dem Unternehmen drohen millionenschwere Bußgelder wegen illegalen Handels mit Personalien. Mitarbeiter sollen Beamte bestochen haben, um mögliche Neukunden zu kontaktieren
MAINZ dpa | Wegen umstrittener Vertriebspraktiken und möglicher Fälle von illegalem Datenhandel drohen der traditionsreichen Debeka Versicherung hohe Bußgelder. Nach monatelangen Ermittlungen eröffnete der rheinland-pfälzische Landesdatenschutzbeauftragte Edgar Wagner ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Es richtet sich gegen das Koblenzer Unternehmen und Mitglieder des Vorstands, wie Klaus Globig, Stellvertreter des Datenschutzbeauftragten, am Donnerstag in Mainz erklärte.
Dem ARD-Magazin „Panorama“ und dem Handelsblatt sagte der Datenschutzbeauftragte: „Wir mussten feststellen, dass Datenschutzvorschriften massiv verletzt wurden, nicht nur in Einzelfällen, sondern womöglich in Tausenden von Fällen.“
Die Debeka wollte sich zum Inhalt des Verfahrens nicht äußern. „Wir weisen darauf hin, dass der bloße Anfangsverdacht keine Vorverurteilung zulässt, sondern die Sach- und Rechtslage weiterhin offen ist und zunächst geklärt werden muss“, hieß es in einer Mitteilung.
In dem Verfahren geht es nach Angaben des Datenschutzbeauftragten um einen möglichen Verstoß gegen die Aufsichtspflicht des Unternehmens. Auf dem Prüfstand stehe das Vertriebssystem des Versicherers. Mitarbeiter sollen auch Beamte bestochen haben, um an Daten angehender Beamter zu kommen. Zudem geht es um ein Netz an nebenberuflichen Mitarbeitern. Tausende dieser Tippgeber aus der freien Wirtschaft und dem öffentlichen Dienst nennen der Versicherung Interessenten für Versicherungen und bekommen beim Abschluss eines Vertrages Geld. Der Konzern hält das für rechtlich unbedenklich.
Mit dem Verfahren habe der Datenschutzbeauftragte den Anfangsverdacht bejaht, dass der Debeka-Vorstand vorsätzlich oder fahrlässig Aufsichtspflichten verletzt haben könnte, teilte die Behörde mit. Sollten sich die Vorwürfe gegen den Vorstand bewahrheiten, könnte dies zu einer Geldbuße von bis zu einer Million Euro führen. Zudem könnte gegen das Unternehmen ein Bußgeld von bis zu 10 Millionen Euro verhängt werden.