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Archiv-Artikel

Autofahrerverein bald gar kein Verein mehr?

MOGELPACKUNG Gericht prüft Vereinsstatus der Pannenhelfer. ADAC: Pannenstatistik war echt

MÜNCHEN dpa/afp | Der ADAC muss um seinen Vereinsstatus bangen. Das Registergericht beim Amtsgericht München überprüft derzeit den Status des Autofahrervereins, der nach dem Bekanntwerden geschönter Teilnehmerzahlen bei der Wahl zum „Lieblingsauto der Deutschen“ in der Kritik steht. Das Gericht sei in den vergangenen Tagen auf einen Antrag hin und nicht von sich aus tätig geworden, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag. Der Ausgang sei völlig offen. Über Einzelheiten wollte die Sprecherin nichts sagen.

In einem solchen Verfahren wird etwa geprüft, ob die wirtschaftlichen Aktivitäten eines Vereins noch mit dem Vereinsrecht im Einklang stehen. Seitdem bekannt geworden ist, dass ADAC-Kommunikationschef Michael Ramstetter bei einer vermeintlichen Umfrage die Zahlen frisiert hatte, wird wild über den ADAC diskutiert – unter anderem über die Frage, ob der Verein seinen Status zu Recht führt, obwohl der ADAC ein weit gefächertes Geschäftsfeld betreibt.

Mit einer Entscheidung rechnet die Sprecherin in spätestens einem Monat. Der ADAC wurde offenbar von der Entwicklung überrascht. „Wir können hierzu keine weiteren Auskünfte geben, da uns die behauptete Prüfung des Registergerichts nicht bekannt ist“, sagte ein Sprecher. Es habe jedoch noch nie Beanstandungen in dieser Richtung gegeben.

Unterdessen verteidigte der Club seine von vielen Verbrauchern beachtete Pannenstatistik. Die Statistik sei „sachlich nachvollziehbar und überprüfbar“, erklärte der ADAC am Donnerstag in München. Die Methodik sei vom Statistik-Institut der Universität München überprüft.

Der ADAC veröffentlicht die Pannenstatistik seit 1978 jährlich in seiner Mitgliederzeitschrift Motorwelt und schlüsselt sie auch nach Autotypen auf – ein für viele AutokäuferInnen wichtiges Kaufkriterium. Grundlage sind Anrufe von ADAC-Mitgliedern bei Pannen.

Berücksichtigt für die Statistik werden nach Angaben des Vereins nur solche Fahrzeuge, die bereits älter als ein Jahr, aber noch jünger als sechs Jahre sind. Reifenpannen und selbst verschuldete Pannen – wie etwa falsch getankter Kraftstoff oder im Auto vergessene Schlüssel – werden demnach nicht berücksichtigt.