Strafe für Kirchenasyl

Weil sie einer von Abschiebung bedrohten kurdischen Familie half, soll eine Pfarrerin 300 Euro zahlen

MENDEN taz ■ Eine evangelische Pastorin aus Menden soll Strafe zahlen, weil sie einer kurdischen Familie Kirchenasyl gewährt hat. Die Staatsanwaltschaft Arnsberg wirft Monika Weingärtner-Hermanni vor, der kurdischen Familie dabei geholfen zu haben, „sich im Bundesgebiet aufzuhalten, obwohl sie vollziehbar ausreisepflichtig ist“. Nach dem Aufenthaltsgesetz ist das ein Vergehen – und kostet die Pastorin 300 Euro.

Seit 1991 hatte die Familie aus der sauerländischen Gemeinde Möhnesee erfolglos mehrere Asylanträge gestellt, zuletzt hatte die Härtefallkommission des Landes im Februar einen Antrag auf ein Aufenthaltsrecht abgelehnt. Kurz darauf buchte das Ausländeramt einen Flug in die Türkei und forderte die Familie auf, den Termin der Abschiebung wahrzunehmen. Weingärtner-Hermanni teilte daraufhin der Behörde mit, dass die Familie nicht „zur Verfügung stünde“, berichtet Oberstaatsanwalt Werner Wolff. Deshalb hätte er tätig werden müssen.

Wolff beruft sich auf ein Urteil des Landgerichts Osnabrück zu einem ähnlichen Fall aus dem Jahre 2001. Es gebe keine rechtmäßige Möglichkeit, ergangene Entscheidungen durch Kirchenasyl zu korrigieren – „zumal es in freiheitlichen Rechtsstaaten keiner solchen Schutzzone bedürfe“, hieß es darin. Denn das Grundgesetz und die darauf aufbauende Rechtsordnung beruhten auf den Werten christlicher Humanität. Der angeklagte katholische Pfarrer legte daraufhin Revision gegen das Urteil ein – und scheiterte.

Die kurdische Familie aus dem Sauerland sei bis Ende März im Kirchenasyl verblieben und danach untergetaucht, so Oberstaatsanwalt Wolff. Pastorin Weingärtner-Hermanni wollte sich zunächst nicht öffentlich äußern, sondern mit dem Anwalt das weitere Vorgehen beraten. NATALIE WIESMANN