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VERFASSUNGSSCHUTZ-BEOBACHTUNG VON LINKEN Grundsatzurteil zu Ramelow-Bespitzelung

LEIPZIG | Die Beobachtung der Linkspartei durch den Verfassungsschutz ist zum Fall für das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geworden. Gestern begann dort ein Prozess, in dem es um die Überwachung des thüringischen Linke-Politikers Bodo Ramelow in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter von 2005 bis 2009 geht. Es soll geklärt werden, ob der Verfassungsschutz ein Dossier über ihn aus öffentlich zugänglichem Material anlegen durfte.

In den Vorinstanzen hatte sich Ramelow durchgesetzt – allerdings immer mit dem Hinweis, dass es sich um einen Einzelfall handelt. Er hofft nun, dass das Bundesverwaltungsgericht eine grundsätzliche Entscheidung trifft und damit klärt, ob der Verfassungsschutz Linke-Politiker beobachten darf. Falls nicht, will Ramelow vor das Bundesverfassungsgericht oder den Europäischen Gerichtshof ziehen. Der Abgeordnete Hans-Christian Ströbele (Grüne), Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission, nannte die Überwachung von Mandatsträgern wie Ramelow „nicht hinnehmbar“. Das Urteil lag zu Redaktionsschluss noch nicht vor. (dpa)