: Mord mit Ankündigung
KRIMINALITÄT Hat die Polizei einen bekannten Straftäter ins offene Messer laufen lassen?
Drei Wochen nach einem Mord in der Berliner Rockerszene haben die Grünen dringend Aufklärung gefordert, ob die Polizei alles getan hat, um die Tat zu verhindern. Das Landeskriminalamt (LKA) dürfe „unter keinen Umständen den Anschein erwecken, einen Mord ‚laufen zu lassen‘ “, sagte der Grünen-Abgeordnete Benedikt Lux am Montag. Das gelte auch, wenn das spätere Opfer ein bekannter Straftäter und Krimineller sei.
Nach einem Bericht von Spiegel TV wusste die Polizei aus abgehörten Telefongesprächen, dass das spätere Opfer bewaffnet und mit schusssicherer Weste in Imbissen herumsaß und nicht im Ausland war – wie die Polizei behauptet hatte.
Im Wettbüro erschossen
Am 10. Januar war der 26-jährige Exrocker in einem Wettspielladen in Wedding erschossen worden. Überwachungskameras filmten, wie 13 Männer in den Laden marschierten und einer von ihnen mehrfach auf das Opfer schoss. Die Polizei nahm bislang acht Verdächtige der Rockerbande Hells Angels fest.
Der Mord war laut Polizei die Rache für eine Schlägerei im Oktober. Ein Hells-Angels-Rocker wurde dabei von drei Männern schwer verletzt. Ein Anführer der Hells Angels soll daraufhin mehrere Morde in Auftrag gegeben haben. Von diesen Plänen erfuhr die Polizei und hörte daraufhin auch Telefone der Rocker ab.
Die Polizei hatte bereits eine Woche nach dem Mord Vorwürfe, sie sei untätig geblieben oder habe sich zu sehr zurückgehalten, zurückgewiesen. LKA-Direktor Christian Steiof sagte, das Opfer sei nicht gewarnt worden, weil die Polizei davon ausging, dass der Mann zuletzt im Ausland gewesen sei. Gleichzeitig habe man auch den Hells-Angels-Anführer und mutmaßlichen Auftraggeber nicht vor der Ausführung der Pläne gewarnt, weil solche sogenannten Gefährderansprachen bei Rockern meist nicht wirken würden.
Grüne fordern Aufklärung
Die Grünen sehen nun Widersprüche, die aufklärungsbedürftig seien, und wollen das Thema in der nächsten Sitzung des Innenausschusses des Abgeordnetenhauses am 17. Februar behandeln. (dpa)