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Archiv-Artikel

Rechts-Tipps

Ein allgemeinverbindlicher Branchentarifvertrag verdrängt einen ungünstigeren Haustarifvertrag. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem Musterverfahren entschieden. Damit muss 250 Mitarbeitern des Flughafensicherungs-Unternehmen FIS am Hamburger Flughafen für mehrere Monate die Lohndifferenz nachgezahlt werden, am Bremer Flughafen profitieren 50 Mitarbeiter davon. FIS hatte nach der Übernahme des Betriebs nach den Bestimmungen des alten Haustarifvertrags gezahlt, da ein neuer nicht zustande gekommen war, und nicht nach dem Flächentarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe.

Für ungültig erklärt hat das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) Vertragsklauseln in Lebens- und Rentenversicherungen der Versicherungsunternehmen Ergo, Deutscher Ring, Generali und Iduna. Bis zu 24 Millionen Versicherungskunden können jetzt auf Nachzahlungen hoffen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg gegen Allgemeine Versicherungsbedingungen zu den Regelungen von Kündigung, Prämienfreistellung, Stornoabzug und Abschlusskostenrechnung.

Eine unabhängige Beschwerdestelle gegen gewalttätige Polizisten fordern Niedersachsens Grüne. „In letzter Zeit häufen sich Vorwürfe gegen Polizeimethoden wie Observationen oder verdeckte Ermittler, die gesetzliche Anforderungen missachten würden“, sagte Ralf Briese, innenpolitischer Fraktionssprecher. CDU, Innenministerium und beide Polizeigewerkschaften lehnen die Forderung ab. Nach der Sommerpause wollen die Grünen das Thema in den Landtag bringen.

Mit den Schreien aufgeregter Achterbahnfahrer müssen die Anwohner des Heide-Parks in Soltau leben. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat eine Klage von Anliegern gegen Lärmgrenzwerte im Umkreis der „Colossos“- und „Desert Race“-Achterbahnen abgewiesen. Auch der Einwand der Kläger, die Stadtverantwortlichen seien von dem Freizeitpark mit kostenlosen Jahreskarten bestochen worden, ließ das Gericht nicht gelten. Obwohl die Mehrheit der Ratsmitglieder wiederholt Jahreskarten des „Heide-Parks“ benutzt habe, seien die Lärmschutzregelungen der Stadt nicht zu beanstanden.

Beschwerden gegen belästigende Telefonwerbung sammeln die Verbraucherzentralen. Zwar ist im Sommer 2009 das „Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung“ in Kraft getreten, doch die Verbraucherzentralen haben aus der täglichen Praxis den Eindruck, dass dies wirkungslos geblieben ist. Deshalb erfassen sie statistisch die eingehenden Verbraucherbeschwerden zu belästigender Telefonwerbung. Die Beschwerde bleibt anonym und kann telefonisch, schriftlich oder online abgegeben werden.