: Kind bekam Heroin
JUSTIZ Haft für 20-jäh- rigen Dealer, der 13-Jähriges Kind mit Stoff versorgte
Nach Geschäften mit einem Kind hat das Amtsgericht Tiergarten einen 20-jährigen Drogendealer zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Es sprach den geständigen Angeklagten am Dienstag wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Nach Angaben des Gerichts hatte der Angeklagte Ende April dem damals 13-Jährigen am S-Bahnhof Greifswalder Straße in Prenzlauer Berg eine unbekannte Anzahl von Heroinkügelchen übergeben. Unmittelbar danach hätten sich mehrere Konsumenten zu dem Kind begeben und gegen Bezahlung Drogen erhalten, die der Junge im Mund versteckt hatte. Einen Tag später hätten der Angeklagte und das Kind erneut am gleichen Ort Heroinkügelchen verkauft. Inzwischen sei der 13-Jährige in einer Jugendeinrichtung untergebracht.
Nach Angaben der Sprecherin berücksichtigte das Gericht bei der Strafzumessung zulasten des Angeklagten unter anderem eine einschlägige Vorverurteilung. Es halte deshalb eine zweijährige Haftstrafe für tat- und schuldangemessen.
Die Berliner Polizei hatte in den vergangenen Wochen wiederholt 11- bis 13-Jährige, die noch nicht strafmündig sind, beim Handel mit Heroin erwischt. Die Kinder wurden in sozialen Einrichtungen untergebracht, aus denen sie mehrfach nach kurzer Zeit wieder flohen. Die Vorfälle hatten die Debatte um die Unterbringung junger Straftäter in geschlossenen Heimen neu entfacht. (ddp)
AZ: Amtsgericht Tiergarten (405) 6 Op Js 739/10 (36/10)