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Geheime Informationen

AMTSTRÄGER Auch ein Innenminister darf nicht alles unbefugt weitergeben. Eventuell kann sich der Exminister auf parlamentarische Fairness berufen

Von CHR

FREIBURG taz | Haben sich BKA-Chef Jörg Ziercke und der damalige Innenminister Hans-Peter Friedrich strafbar gemacht, als sie Informationen über mögliche Edathy-Ermittlungen weitergaben? Vermutlich nicht, aber es kommt hier auf die Details an.

Dass der BKA-Chef seinen Minister informiert, ist unproblematisch. Da der die Verantwortung trägt, muss er in bedeutsamen Fragen informiert sein. Heikel ist dagegen die Informationsweitergabe an führende SPD-Politiker. Der Vorwurf der Strafvereitelung gegenüber Friedrich ist abwegig: Er hatte sicher keinen Vorsatz, die Strafverfolgung von Edathy zu verhindern. Das könnte nur für SPDler zutreffen, wenn diese Edathy informiert haben – was bisher bestritten wird.

Nachvollziehbar wird Friedrich vorgeworfen, er habe Dienstgeheimnisse verletzt. Darauf steht laut Strafgesetzbuch (§ 353b) Geldstrafe oder Haft bis zu fünf Jahren. Zentral ist dabei die Frage, ob das Verhalten des Ministersgerechtfertigt war. Wenn ja, dann hätte Friedrich nicht rechtswidrig gehandelt.

Soweit ersichtlich gibt es wohl keine ausdrückliche Norm, die Friedrichs Verhalten erlaubt. Allerdings sprich manches dafür, dass sich der Minister auf den Gedanken parlamentarischer Fairness berufen könnte. Es wäre eine nicht hinnehmbare Informationsungleichheit, wenn er bei Koalitionsverhandlungen zusieht, wie die SPD Edathy als neuen Innenminister durchsetzt und die politische Konkurrenz so ins offene Messer laufen lässt.

Auf diese Rechtfertigung könnte sich Exminister Friedrich aber wohl nur berufen, wenn er die Information verantwortungsvoll weitergab, etwa unter der Bedingung, dass die Ermittlungen nicht behindert werden und – dies auch zum Schutz von Edathy – nichts an die Öffentlichkeit dringt. CHR