: Warten aufs Gericht
WAHLGESETZ Kieler Landtag könnte trotz eines Verstoßes gegen die Verfassung weiter bestehen
Schleswig-Holsteins Wahlgesetz ist nach Überzeugung des Düsseldorfer Parteienrechtlers Martin Morlok klar verfassungswidrig. Über Klagen der Opposition gegen das Ergebnis der Landtagswahl vom September 2009 entscheidet am 30. August das Landesverfassungsgericht. Das Ergebnis könnte weitreichende Folgen haben.
Laut Verfassung muss es bei Überhangmandaten für eine Partei Ausgleichsmandate für die anderen geben. Das Wahlgesetz begrenzt aber die Zahl dieser Ausgleichsmandate mit einer unterschiedlich auslegbaren Formulierung. Nur wegen dieser Deckelung haben CDU und FDP im Landtag derzeit eine knappe Mehrheit. „Wenn das einfache Gesetz eine Deckelung des Mandatsausgleichs vorsieht, widerspricht es der Verfassung“, sagt Morlok. Diese wolle schließlich, dass Überhangmandate nicht die Mehrheitsverhältnisse verzerren. „Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass das Verfassungsgericht das auch so sieht.“
Option Neuwahlen
Am Wochenende war durchgesickert, das Gericht könnte Neuwahlen anordnen. Experte Morlok kann sich aber auch vorstellen, dass die Verfassungsrichter den Landtag auffordern, „das Landeswahlrecht zu ändern, aber das jetzige Parlament nicht antasten.“ (dpa/taz)