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Archiv-Artikel

Geschäfte aus der Gruft

HEISENHOF Nachdem die Abrissverfügung wankt, könnte die rechte Szene die vom verstorbenen NPD-Bundesvize Jürgen Rieger erworbene Immobilie endlich nutzen – oder mit Gewinn verkaufen

Auf dem Gelände wollte Rieger eine eigene Fruchtbarkeitsforschung betreiben

Die Rechtsstreitigkeiten um die Nutzung des Neonazizentrums „Heisenhof“ des verstorbenen NPD-Bundesvize Jürgen Rieger gehen in eine neue Runde. Nachdem der Landkreis Verden zunächst mit Nutzungsbeschränkungen und Abrissverfügungen gegen das Zentrum vorgegangen war, hat die Erbin des „Hofes“, die „Gesellschaft für biologische Anthropologie, Eugenik und Verhaltensforschung“ um Marc Müller, nun durchsickern lassen, das Gelände verkaufen zu wollen.

Seit sechs Jahren läuft die Auseinandersetzung um das ehemalige Bundeswehranwesen in der niedersächsischen Gemeinde Dörverden. Im August 2004 erwarb Rieger als Bevollmächtigter der „Wilhelm-Tietjen-Stiftung, Limited“ mit Sitz in London das Anwesen mit vier Gebäudekomplexen für etwa 255.000 Euro. Auf dem Gelände wollte er eine eigene Fruchtbarkeitsforschung betreiben – zusammen mit der Eugenik-Gesellschaft, die in Kiel sitzt und sich um die biologische Substanz des deutschen Volkes sorgt.

Nach Riegers plötzlichem Tod im Herbst 2009 war unklar, wer das Erbe antritt. Der Rechtsanwalt der beiden erbberechtigten Familien Riegers, der ehemalige Hamburger Verfassungsrichter Wolf-Dieter Hauenschild, fand heraus, dass der Bremer Lehrer Wilhelm Tietjen die Immobilien nicht Rieger, sondern der Eugenik-Gesellschaft hinterlassen hatte. Deren Verwaltung obliegt der britischen Briefkastenfirma „Wilhelm-Tietjen-Stiftung“, als deren neuer Geschäftsführer sich NPD-Bundesvorstandsmitglied Thomas Wulff eintragen ließ. Anwalt Hauenschild erfuhr, dass die Stiftung jetzt bereit sei zu verkaufen – er hatte Riegers persönliche Nachlassverwaltung nur übernommen, weil Riegers älteste Kinder nicht die Gesinnung des Vaters teilen.

Ob die Abrissverfügung des Landkreises Verden gegen den „Heisenhof“ Bestand hat, ist jedoch fraglich. Der Eigentümer der angrenzenden Kaserne, die IVG Immobilien AGV, versucht derzeit vor dem Verwaltungsgericht Stade, eine ebenfalls bestehende Abrissverfügung für sein Gelände aufzuheben. Der Landkreis hatte sie zusammen mit der Verfügung für den „Heisenhof“ erlassen. Nun wird befürchtet, dass die Gerichte im Rahmen der Gleichbehandlung die Verfügung für beide Grundstücke aufheben könnten. Dass Stader Gericht hat der IVG Immobilien bereits signalisiert, ihrem Antrag zu entsprechen.

Wenn die Verfügung auch für den Heisenhof aufgehoben würde, würde das den Verkaufswert der Immobilie steigern – vielleicht aber auch den Anreiz, das Anwesen selbst zu nutzen.ANDREA RÖPKE / ANDREAS SPEIT