: Schulung für Pflege
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten, wenn pflegende Angehörige sich individuell schulen lassen
Wer seine Angehörigen pflegt, hat ein im Pflegeversicherungsgesetz verbrieftes Recht darauf, sich individuell schulen zu lassen. Zwar bieten die Krankenkassen auch Kurse für Gruppen an, effektiver sei aber, sich vor Ort zeigen zu lassen, worauf es ankommt, sagt Susanne Frost vom Arbeiter Samariter Bund (ABS).
Als Beispiel nennt Frost eine 39-Jährige, die ihre Großmutter betreute und in der Schulung lernte, ihre Kräfte besser einzusetzen. Die Expertinnen zeigten der Frau Griffe, mit denen sie ihre Großmutter ohne Schmerzen im Rücken bewegen und lagern kann. In der Schulung geht es auch um Leistungen der Pflegeversicherung, um Medikamente, Warnzeichen auf Krankheiten, sowie um Hilfsmittel wie beispielsweise druckentlastende Matratzen. Ein positiver Nebeneffekt der Schulung sei außerdem, dass sich die Pflegenden mit ihren Sorgen nicht mehr so alleine fühlen, sagt Pflegedienstleiterin Frost. Umso mehr wundere sie sich darüber, dass so wenige das Angebot nutzen würden. „Viele scheinen Schwierigkeiten damit zu haben, wenn jemand von außen ins Haus kommt, oder sie schämen sich.“ Dabei, sagt Frost, betreffe das mittlerweile so viele Leute. eib