: Schwere seelische Abartigkeit
URTEIL Zu sexuellen Missbrauch von Kindern bis zum Tod hat sich ein 36-jähriger Mann im Internet verabredet. Das Landgericht Kiel verurteilte ihn am Montag zu elf Jahren Haft und Sicherungsverwahrung
Für die Verabredung zur Entführung, Vergewaltigung und Ermordung eines Kindes hat das Landgericht Kiel einen 36-Jährigen zu elf Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt. Zugleich sprach die Kammer den Mann am Montag wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes und gefährlicher Körperverletzung sowie wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie schuldig. Der Staatsanwalt hatte für den einschlägig vorbestraften Computer-Spezialisten aus dem Kreis Bad Segeberg 13 Jahre Gefängnis und Sicherungsverwahrung verlangt, die Verteidigung Freispruch gefordert.
Der Mann habe in Internet-Chats nur seine Fantasie ausgelebt, aber keinen konkreten Tatvorsatz gehabt, meinte der Verteidiger. Dem folgte die Kammer in der mehrstündigen Urteilsbegründung nicht. Endlose Minuten beschrieb der Vorsitzende Richter die sadistischen Inhalte von Bilddateien, Videos und Texten, die der Angeklagte und seine Gesinnungsgenossen im Chat austauschten sowie die Pläne, die sie schmiedeten. Im Gerichtssaal herrschte drückende Stille. Bei den Beschreibungen von Vergewaltigung und Folterungen selbst kleinster Kinder verließen etliche Zuhörer erschüttert den Saal.
Der Angeklagte hörte das Urteil mit geschlossenen Augen an, die Arme vor sich verschränkt, den Kopf geneigt. Ein Gutachter hatte dem Mann schwere seelische Abartigkeit, aber auch volle Schuldfähigkeit und extreme Gefährlichkeit bescheinigt. Als der Computer-Spezialist Ende September 2009 am laufenden PC von einem Sondereinsatzkommando überrascht wurde, stellten die Fahnder rund 200.000 Bilddateien, Chat-Protokolle und knapp 2.000 Videos mit zum Teil unvorstellbar schwerer Gewalt gegen Kinder sicher. Auch der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornographie fließen in das Urteil ein.
Der 36-Jährige plante gemeinsam mit einem Chat-Bekannten die Entführung eines Kindes in Mecklenburg-Vorpommern. Sie stellten Überlegungen über das Tatfahrzeug an, stimmten ihre Urlaubstage miteinander ab. Ein achtjähriges Kind sollte gefunden und gequält werden – seinem Partner schwebte Würgen vor, V.s Fantasien waren noch ausführlicher.
Zu jedem Zeitpunkt habe das Gericht auch den Aspekt der Fantasie in diesen Unterhaltungen bedenken müssen, sagte Richter Jörg Bromann. Dennoch sei der Plan V.s und des Zeugen Bernhard B., ihre Söhne während eines Urlaubs in einem Ferienhaus auszutauschen, real gewesen. Ein Haus war bereits ausgesucht, Betäubungsmittel getestet. KLU/DPA