: Ein Sozialhilfesatz in Ost und West
BERLIN afp ■ Bei der Sozialhilfe sollen künftig ebenso wie beim ALG II einheitliche Regelsätze in Ost und West gelten. Das Kabinett billigte gestern die Verordnung, die bundesweit einen rechnerischen Regelsatz von monatlich 345 Euro vorsieht. Im Osten galt bislang der niedrigere Satz von 331 Euro. Ob es nun faktisch zur völligen Angleichung kommt, ist noch offen. Der Bund gibt hier nur den rechnerischen Rahmen vor, der sich auf die Ergebnisse der Einkommens- und Verbraucherstichprobe 2003 stützt. Die Festsetzung des Regelsatzes ist letztlich Sache der Länder, die regionale Besonderheiten berücksichtigen dürfen. Diese neuen Regelsätze sollen Anfang 2007 wirksam werden.