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Archiv-Artikel

„Don’t ask, don’t tell“ für verfassungswidrig erklärt

USA Bundesrichterin urteilt gegen den Ausschluss bekennender Homosexueller aus der US-Armee

LOS ANGELES afp | Der Ausschluss von bekennenden Homosexuellen aus den US-Streitkräften verstößt laut dem Urteil einer Bundesrichterin gegen die Verfassung. Diese Praxis verletze das Recht auf freie Meinungsäußerung und auf ein faires Verfahren, erklärte Virginia Phillips am Donnerstag in Kalifornien.

Der Umgang mit Homosexuellen bei den US-Streitkräften wird durch ein Gesetz aus dem Jahr 1993 geregelt. Diese Vorschrift, die unter dem Titel „Don't ask, don't tell“ bekannt ist, lässt Homosexuelle grundsätzlich zum Dienst in den Streitkräften zu, verpflichtet sie aber, ihre sexuelle Orientierung geheim zu halten. Seit Inkrafttreten der Regelung wurden mehr als 13.000 Armeeangehörige entlassen, weil sie sich zu ihrer Homosexualität bekannten.

Richterin Phillips erklärte, die Beweise der klagenden konservativen Homosexuellenvereinigung Log Cabin Republicans hätten klar gezeigt, dass die geltenden Bestimmungen diskriminierend seien. Sie ordnete an, die bisherige Praxis dauerhaft zu beenden. Die Entscheidung tritt aber nicht sofort in Kraft. Die Regierung hat eine Woche Zeit, Einspruch einzulegen.

Die Entscheidung bringt die Regierung von Präsident Barack Obama in eine schwierige Lage. Denn sie sucht bereits nach Wegen, die umstrittene Regelung in Abstimmung mit der Militärführung und dem US-Kongress abzuschaffen. Eine Entscheidung war angesichts großer Widerstände bei Teilen der Republikaner erst nach einer eingehenden Untersuchung vorgesehen.

Kritiker der Änderung befürchten, dass die Armeezugehörigkeit offen schwul oder lesbisch lebender Soldaten die Kampfkraft unterwandern und dem Ansehen der Truppe schaden könnte.

Richterin Phillips wies dies zurück, vielmehr schade der Zwang zur Verschwiegenheit von Homosexuellen der Einsatzbereitschaft der Armee. Die Entlassung hoch qualifizierter Soldaten allein aus Gründen ihrer sexuellen Orientierung habe einen „schädlichen Effekt“ auf die Interessen der Regierung.

Die Bürgerrechtsorganisation American Foundation for Equal Rights begrüßte die Entscheidung des Bundesgerichts in Kalifornien als „einen weiteren bedeutenden und lange überfälligen Schritt zu mehr Gleichheit für alle Amerikaner“.