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Archiv-Artikel

Alternativ, aber bitte nicht zur sehr

Wer eine Schule in freier Trägerschaft gründen will, muss viele Hürden nehmen. Eine kurze Anleitung

Alternative Schulen sind in Berlin nichts Neues: Von freien über mehrsprachige Schulen bis hin zu Waldorf- und Montessori-Einrichtungen gibt es ganz unterschiedliche Schulen in freier Trägerschaft. Und die Nachfrage wächst. Doch wie gründet man eigentlich eine freie Schule?

Am Anfang steht die Idee: Zum Beispiel, dass eine Schule für den Kiez her muss, wie die Freie Schule Kreuzberg, die sich vor allem an Kinder mit Migrationshintergrund richtet. Vielleicht sollen die Kinder zweisprachig lernen, so wie an der deutsch-englischen Phorms-Grundschule, die in der vergangenen Woche in Mitte eröffnet wurde. Oder die neue Schule soll demokratisch von Kindern, Lehrern und Eltern gestaltet werden, wie die Ting-Schule, die der Verein Freie Demokratische Schule Berlin gründen möchte. Egal welches Konzept – es muss schriftlich ausgearbeitet werden. „Da steckt eine Menge Arbeit drin“, weiß Martina Hoffmann von der Freien Schule Kreuzberg. Ist diese Arbeit getan, wird das Konzept beim Senat eingereicht. Der entscheidet, ob die Schule genehmigt wird.

Rechtliche Grundlage dafür ist das Schulgesetz: Es legt fest, dass die Schule, die als Ersatz für eine öffentliche Schule fungieren soll, „in ihren Lehrzielen und Einrichtungen nicht hinter den öffentlichen Schulen zurücksteht“. Wie das konkret aussieht, verrät das Gesetz nicht – das liegt im Ermessen des Senats. Und der halte an den Rahmenlehrplänen fest, die vorgeben, was ein Schüler je nach Alter gelernt haben sollte, sagt Toralf Franke-Viezens vom Verein Demokratische Schule Berlin. Dass nicht jedes Konzept in die Kategorien des staatlichen Schulsystems passt, weiß er aus Erfahrung: Zuvor war er im Verein Sudbury-Schule Berlin-Brandenburg aktiv, dessen Konzept bislang nicht genehmigt wurde.

Haben Eltern, Lehrer – oder wer auch immer die neue Schule gründen möchte – diese Genehmigung in der Tasche, stehen neue Herausforderungen an: Es muss ein geeignetes Gebäude gefunden werden, eine Genehmigung vom Bauamt muss her, auch die Finanzierung des Vorhabens will geklärt sein. Das Berliner Schulgesetz sieht verschiedene zweckgebundene Zuschüsse für genehmigte Ersatzschulen vor. Um das Schulgeld möglichst niedrig zu halten, kann eine Schule jedoch ihre Trägerschaft von einer anderen Schule übernehmen lassen, wie etwa die Freie Schule Kreuzberg.

Auch der Name der neuen Schule ist mit Bedacht zu wählen: Schulen in freier Trägerschaft müssen eine Bezeichnung führen, die die Verwechslung mit einer öffentlichen Schule ausschließt. Kathi Preppner