Freiheit und fremde Federn

VERSAMMLUNGSRECHT

Da plant die rot-grün-blaue Koalition in Schleswig-Holstein so ein schönes Versammlungsrecht, und worüber reden alle? Ob der Gesetzesentwurf, den SPD, Grüne und SSW am Donnerstag vorstellten, von der FDP abgeschrieben ist. Den Vorwurf wies die Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion, Claudia Jacob, weit zurück: „Wir haben die FDP ja gelobt für ihren Entwurf, aber wir haben ganz viel Neues hineingeschrieben.“ Entstanden sei so das „bundesweit freiheitlichste Versammlungsrecht“, freute sich Tobias von Pein (SPD).

Es ging vor allem darum, die innere Versammlungsfreiheit zu stärken, sagt Burkhard Peters (Grüne): „Menschen sollen nicht durch Überwachung abgeschreckt werden, sich an einer Demo zu beteiligen.“ So werden Kontrollstellen, an denen man auf dem Weg zur Demo gecheckt wird, abgeschafft. Überblicks-Aufnahmen darf die Polizei machen, aber nicht speichern – dazu steht eine Entscheidung des Verfassungsgerichts Berlin an. Demonstranten dürfen sich nicht mehr einheitlich kleiden, allerdings sollen Verstöße gegen das Vermummungsverbot nicht mehr als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit gelten. Geregelt ist, dass das Demonstrationsrecht das Hausrecht übersteigt.

Seit der Förderalismusreform dürfen die Bundesländer die Versammlungsrechte selbst regeln. Da die Materie schwierig ist, haben sich bisher nur wenige auf den Weg gemacht. Peters fürchtet langfristig eine „Zersplitterung“ der Rechtslandschaft. Ein Problem wird das für Polizisten, die in anderen Bundesländern eingesetzt werden. Die CDU bemängelt, dass der Entwurf die Sicherheit der Beamten und vor allem der friedlichen Demonstranten zu wenig im Blick habe.

Gelegenheit, darüber zu streiten, besteht ab Mai im Innenausschuss. Beraten wird über das Gesetz seit 2012. „Wir sind vorsichtig, weil wir am Ende ein Gesetz wollen, für das uns keiner vor das Verfassungsgericht zieht“, sagt Peters. Und damit meint er nicht den Plagiatsvorwurf der FDP.  EST