: „Dann werde ich das verweigern“
Ullrich Schauen, Selbstständigen-Experte bei Ver.di, ist empört über die geplante neue PC-Gebühr: „Die Gebühr ist Quatsch.“ Aber sich als Gebührenverweigerer verklagen zu lassen, sei eher zweifelhaft
taz: Herr Schauen, wie finden Sie die PC-Gebühr-Vorschlag der Intendanten: Ist er angemessen?
Ullrich Schauen: Den Betrag auf 5,52 Euro zu reduzieren ist das Mindeste, was Sie tun müssen. De facto gibt es fast kein öffentlich-rechtliches TV im Netz, nur Radio. Unsere Begründung, dass die Gebühr Quatsch ist, sticht natürlich auch bei fünf Euro. Jeder Selbstständige braucht einen internetfähigen Computer, weil die Umsatzsteuererklärung über Internet abgegeben werden muss. Man benutzt den PC für andere Dinge und muss dann Radiogebühren zahlen. Das ist unverhältnismäßig. Wenn jedes Handy und jeder Computer auch ein Empfänger ist, braucht man eine andere Finanzierung. Wir sind nicht gegen die Rundfunkgebühr insgesamt, aber dagegen, dass man für alle Geräte zahlen muss, mit denen man eventuell auch Rundfunk empfangen kann.
Die Gebühr ist also unzeitgemäß.
Wenn sie gerätebezogen bleibt, ja. Wegen der Apparate, die für andere Zwecke gekauft werden. Rundfunkempfang ist dann nur Beiwerk, dem man aber nicht entgehen kann. Ich kann ja keinen internetunfähigen PC kaufen – und darf es wegen der Steuererklärung nicht.
Wen betrifft die neue Abgabe?
Wer keinen Fernseher oder Radio, aber einen PC hat, ist betroffen – auch als Privatmensch. Es sind die betroffen, die beruflich einen PC nutzen, aber kein Radio. Laut GEZ gilt das auch, wenn das Gerät zu Hause steht. Im Extremfall müsste man für das private Küchenradio zahlen und für den PC im Schlafzimmer, an dem man die Steuererklärung macht, plus den, der im externen Büro steht.
Ist eine Gebühr, die kleine Freiberufler und Unternehmen gleich behandelt, nicht ungerecht?
Das ist ein wichtiger Punkt. Als diese Gebühr erfunden wurde, haben Großunternehmen erfolgreich durchgesetzt, dass nicht pro Gerät, sondern pro Betrieb gezahlt werden soll. Ein eh schon gebührenpflichtiger TV-Apparat in der Vorstandsetage reicht, und die müssen für Internet nichts mehr zahlen. Es ist absurd, dass ein Freiberufler genauso zahlen soll wie ein Großunternehmen. Da sind oft 60 Euro im Jahr kein Pappenstiel. Einige Kollegen überlegen schon, wie sie sparen können. Beispielsweise, indem sie eine Unfallversicherung kündigen.
Kann man aus der Geschichte irgendwie rauskommen?
Ich sehe nicht, wie. Die Regelung steht erst einmal. Ob man da nächstes Jahr rauskommt, indem man sich als Gebührenverweigerer verklagen lässt, muss man sehen. Wenn irgendwann der Gebührenbeauftragte bei mir klingelt und meint, für meinen PC Radiogebühren kassieren zu müssen, dann werde ich das verweigern.
Ist das Ihr Tipp, den Sie …
… Oh, mit einem Tipp wäre ich jetzt vorsichtig. Ich möchte die Leute nicht in verlorene Prozesse treiben. Ich kann ja keine Erfolgsgarantie geben. Ich warte auf Präzedenzfälle oder schaffe einen, aber ich rate nicht zur Gebührenverweigerung. INTERVIEW: MARIUS MEYER