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Archiv-Artikel

Klage gegen Volkszählung 2011 vom Gericht abgelehnt

DATENSCHUTZ Verfassungsgericht nimmt Massenklage nicht an. FDP-Landtagsfraktion rügt Volkszählung

FREIBURG taz| Das Bundesverfassungsgericht hat die Massenklage gegen die Volkszählung 2011 wegen handwerklicher Mängel nicht zur Prüfung angenommen. Die vom Datenschutzverein „FoeBud“ initiierte Klage war im Juli kurz vor Fristablauf erstellt und eingereicht worden. Mehr als 13.000 Bürger hatten das Vorhaben unterstützt.

Die Richter kritisierten, die Beschwerde sei nicht exakt genug und die Begründung „nicht hinreichend substantiiert“. So lasse sich „die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung nicht hinreichend erkennen“ (Az. 1 BvR 1865/10). Der Mangel kann nicht mehr behoben werden, weil Verfassungsbeschwerden gegen Gesetze nur binnen eines Jahres möglich sind.

Bei der Volkszählung 2011 sollen ausgewählte Bürger in Stichproben unter anderem nach Ausbildung und Familienstand befragt werden. Auch zwei andere Verfassungsbeschwerden gegen die Volkszählung wurden von Karlsruhe bereits abgewiesen. Anhängig ist nur noch eine Klage, die ein Anwalt aus Chemnitz verfasst hat. Unterdessen wird erstmals auch aus dem Regierungslager Kritik an der Volkszählung laut: Die FDP-Fraktion in Sachsen-Anhalt hält den Zensus für verfassungswidrig. Mit Hilfe einer Ordnungsnummer könnten die Daten doch wieder einzelnen Personen zugeordnet werden, warnt Veit Wolpert, der FDP-Fraktionsvorsitzende. Außerdem sei für Bürger nicht deutlich genug, dass die Antwort auf die Frage nach der Religionszugehörigkeit freiwillig sei. Die Magdeburger FDP-Fraktion will die Bundesregierung um eine Nachbesserung des Zensusgesetzes bitten. CHRISTIAN RATH