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Archiv-Artikel

Die Wahl am Sonntag

Erlaubte Hilfsmittel

Wer am Sonntag zur Wahl geht, sollte zwei Dinge nicht vergessen: die Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Ausweis mit Foto. Die Wahlbenachrichtigung ist die offizielle Einladung zum Urnengang. Darauf steht vor allem, wo die Stimme abgegeben werden darf. Im Wahllokal selbst muss sie nicht unbedingt gezeigt werden. Damit man vor Ort als Wahlberechtigter anerkannt wird, reicht ein Personalausweis, Reisepass oder auch der Führerschein. Bei Jugendlichen, die noch keinen Personalausweis besitzen, genügt sogar der Schülerausweis. Der sollte aber unbedingt im Orginalzustand sein. Wer das Papier gepimpt hat, um sich den Zugang zur Disco zu erleichtern, sollte doch besser einen anderes Dokument vorlegen. Das zuständige der insgesamt 2.501 Wahllokale finden man auf der Webseite des Landeswahlleiters (www.statistik-berlin.de/wahlen). Für den Fall, dass der Internetanschluss ausgerechnet am Sonntag streikt, erhält man auch unter der Telefonnummer (030) 90 21 33 36 Auskunft über das nächste Wahllokal.Wer in einem anderen Wahllokal oder per Briefwahl seine Stimme abgeben möchte, benötigt einen Wahlschein. Der hätte allerdings bis zum 15. September beantragt werden müssen. Nur wer gute Gründe anführen kann, wieso das verschlafen wurde, bekommt noch bis Sonntag 15 Uhr einen Wahlschein ausgestellt. Dafür muss man aber ins zuständige Wahllokal gehen – und dann kann man da auch gleich seine Stimme abgeben.Zwei weitere Hilfsmittel sind noch zugelassen: Ein Wecker darf daran erinnern, dass die Wahllokale um 8 Uhr öffnen – und um 18 Uhr schließen. Und dann braucht man noch einen Stift fürs Kreuzchen. Den haben die Wahllokale vorrätig.