ZWECKENTFREMDUNG
: Bezirke: Senat stellt nicht ausreichend Mittel zur Verfügung

Im Kampf gegen Ferienwohnungen fühlen sich die Bezirke vom Land im Stich gelassen. Die für die Einhaltung des sogenannten Zweckentfremdungsverbots vorgesehenen 17 neuen Stellen reichten nicht aus, so die Kritik. Sie selbst gingen von einem Bedarf von mindestens 100 zusätzlichen Stellen aus, heißt es in einer von allen zwölf Bezirken unterzeichneten Pressemitteilung vom Donnerstag. Sie warnen: „Wenn Senat und Abgeordnetenhaus weiterhin alle zunehmend verzweifelten Hinweise der Bezirke ignorieren, ist das Gesetz gescheitert, bevor es in Kraft tritt.“

Vom 1. Mai an dürfen Wohnungen nicht mehr ohne spezielle Genehmigung in Ferienwohnungen oder Gewerberäume umgewandelt werden. Anfang März beschloss der Senat ein entsprechendes Gesetz. Angesichts des angespannten Immobilienmarktes soll es verhindern, dass Wohnungen an Touristen vermietet werden. Die Ordnungsämter der Bezirke sind für die Kontrolle zuständig.

Im Vergleich zu einer ähnlichen Zweckentfremdungsverordnung, die 2003 von einem Gericht gekippt wurde, sollen sich laut der Bezirke jetzt nicht einmal 10 Prozent des Personals um die Durchsetzung des Verbots kümmern. Zudem sei es vom Senat „fahrlässig“, das Verbot schon zum 1. Mai in Kraft zu setzen, bevor die Stellen besetzt sind.

Der Senat weist die Kritik zurück. Weitere Stellen stünden in der Wohnungspolitik zur Verfügung, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadtentwicklungsverwaltung. Durch eine „Poolbildung“ der Kontrolleure solle deren Arbeit effizienter werden. Anders als früher sei das Angebot von Ferienwohnungen zudem im Internet leicht recherchierbar. Schon im nächsten Jahr solle dann geprüft werden, ob das Personal ausreiche. ALL