: DDR-Haft ist keine Erziehungszeit
DORTMUND dpa ■ Die Haftzeit von ehemaligen politischen Häftlingen in der DDR kann bei der Altersrente nicht als Kindererziehungszeit berücksichtigt werden. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund. Eine Ärztin aus Gevelsberg saß in den 70ern in der DDR eine 18-monatige Haftstrafe wegen versuchter Republikflucht ab. Ihre Tochter wurde bis zur Ausreise in die BRD in einem Kinderheim und von der Oma betreut. Die Deutsche Rentenversicherung lehnte den Antrag der Ärztin auf Feststellung einer Kinderberücksichtigungszeit für den Haftzeitraum ab. Die Erziehung der Tochter sei durch die Inhaftierung unterbrochen worden, entschied die DRV. (Az.: S 34 R 43/05)