NEUES WAHLRECHT

In 12 von 16 Bundesländern können Kommunalwähler kumulieren und panaschieren. Bei der Stimmabgabe dürfen auf einzelne Kandidaten bis zu drei Stimmen gehäuft (kumuliert) werden. Zudem können Wähler ihre Stimmen auf Kandidaten unterschiedlicher Parteien verteilen (panaschieren). Daher muss der Stimmzettel sämtliche Bewerber aller Listen aufführen. Das führt in Großstädten mit zahlreichen konkurrierenden Listen dazu, dass die Stimmzettel Landkartengröße erreichen.