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Archiv-Artikel

Die Verhandlung

Ein blödes Schaf geht vor Gericht. Es glaubt an seine Blödheit nicht

und will dagegen klagen, den Titel „blödes Schaf“ zu tragen.

Zur Verhandlung der Beschwerde sucht es nun die Schafsbehörde.

Doch findet’s nicht zum Schafsgericht. Blöd zwar – unpünktlich aber nicht –

geht es am Dreizehnten, Punkt zwölfe, versehentlich zum Saal der Wölfe.

Hier kommt man eilig überein: „Blöder kann ein Schaf nicht sein!“

„Das Urteil“, so spricht Euer Ehren, „ist Todesstrafe durch Verzehren!“

Georg Raabe