: Aufruf zum Atomprotest im Internet wird gesperrt
CASTOR-TRANSPORT Ermittlungsbehörden gehen gegen Aktivisten vor, die sich im Internet zum Blockieren des Atomzugs bekennen
BERLIN taz | Auf Druck der Kriminalpolizei hat das Düsseldorfer Internetunternehmen Beebworld.de die Homepage einer Atomprotestgruppe gesperrt, die zum sogenannten Schottern aufruft. Das wurde am Freitag bekannt.
„Schottern“ ist eine neue Protestform der Anti-Castor-Bewegung: Zahlreiche Gegner des Atommülltransports kündigen im Internet an, die betreffenden Streckenabschnitte unpassierbar zu machen, indem sie Schotter aus dem Gleisbett entfernen. Dies machte bis Donnerstag auch eine Atomprotestgruppe, die sogenannte Infogruppe, aus Rosenheim. Doch das Unternehmen Beepworld.de, über die die Domain der Atomprotestler läuft, sperrte die Seite. Der Inhalt der Seite habe gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens verstoßen, sagte der Geschäftsführer des Unternehmens, Thomas Finkenstädt, der taz. Beepworld sei jedoch nicht auf eigene Initiative tätig geworden. Finkenstädt: „Eine Einheit der Kripo Rosenheim wies uns auf die Seite hin.“ Das Angebot bleibe nun so lange gesperrt, bis der Aufruf zum Schottern entfernt sei. Die Infogruppe ist anonym und war darum am Freitag nicht für eine Stellungnahme erreichbar.
Vertreter der Anti-Atom-Bewegung kritisieren das harte Vorgehen der Ermittlungsbehörden. Denn auch die Staatsanwaltschaft Lüneburg geht gegen Castor-Gegner vor. Sie ermittelt gegen hunderte AktivistInnen sowie gegen Abgeordnete aus Bund und Ländern, die einen Online-Aufruf zum Schottern unterzeichneten (die taz berichtete). „Die Staatsanwaltschaft Lüneburg schießt weit übers Ziel hinaus“, sagt Jochen Stay, Sprecher der Anti-Atom-Organisation „ausgestrahlt“. „Die 500 Atomkraftgegnerinnen und Atomkraftgegner haben nicht zum Castor-Schottern aufgerufen, sondern nur öffentlich erklärt, dass sie sich an dieser Aktion beteiligen werden.“ Das sei ein Unterschied. Denn die Ankündigung, selbst eine Regelverletzung zu begehen, sei, anders als der Aufruf dazu, nicht strafbar. Die Ermittlungen würden nur der Abschreckung dienen. Stay meint: „Spätestens nach dem Castor-Transport werden sie sang- und klanglos eingestellt.“
Man ermittle natürlich auch, um „abschreckende Wirkung zu erzielen“, bestätigt Roland Kazimierski von der Staatsanwaltschaft Lüneburg. FELIX DACHSEL