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Archiv-Artikel

Berichten verboten

USBEKISTAN Schon wieder wurde ein kritischer Journalist verurteilt

Ein Gericht in der usbekischen Hauptstadt Taschkent verurteilte den Journalisten Abdulmalik Bobojew wegen Beleidigung des Volkes und der Verteilung staatsfeindlicher Schriften zu einer Zahlung von umgerechnet 10.000 US-Dollar. Bobojew arbeitet in dem zentralasiatischen Land ohne Akkreditierung für Voice of America.

Die verhängte Strafsumme entspricht in Usbekistan 400 Minimalgehältern und dürfte den 41-jährigen Vater von vier Kindern in den Bankrott treiben. Nach der Urteilsverkündung zeigte sich der Journalist allerdings erleichtert, denn 11 seiner Kollegen hatten weniger „Glück“, sie sitzen im Gefängnis. Zudem will Bobojew in Revision gehen.

In Usbekistan werden unter der autokratischen Präsidialherrschaft Islam Karimows die Menschenrechte konsequent unterdrückt, gleichwohl ist das Land an der afghanischen Grenze ein enger Verbündeter der Nato im Afghanistankrieg, und die Bundeswehr unterhält im südusbekischen Termes einen Luftwaffenstützpunkt.

Staatliche Hürden

Journalisten ist es untersagt, für ausländische Medien ohne vorherige Akkreditierung zu berichten, und diese wird vom Staat meist nicht erteilt. Bis 2009 wurden die Journalisten oft wegen zuvor untergeschobener Straftaten verurteilt. Seit diesem Jahr bewertet die usbekische Justiz die Arbeit der Künstler oder Journalisten als Gesetzesverstoß.

Als Erstes wurde die Filmkünstlerin Umida Achmedowa im Frühjahr 2010 verurteilt, mit ihrem Werk das usbekische Volk beleidigt zu haben. Achmedowa wurde nach der Verurteilung zwar amnestiert, aber sie gilt weiterhin als verurteilt. Anfang Oktober wurde der Journalist Wladimir Beresowskij ebenfalls wegen Beleidigung des usbekischen Volkes verurteilt und danach amnestiert.

Vier weitere Journalisten stehen noch auf der Liste der Staatsanwaltschaft – ihnen kann jederzeit der Prozess gemacht werden.MARCUS BENSMANN