: Japans Walfänger an die Kette gelegt
TIERSCHUTZ Der Internationale Gerichtshof in Den Haag verbietet Japan den Fang der bedrohten Meeressäuger in der Antarktis
VON REINHARD WOLFF
STOCKHOLM taz | Die Entscheidung sei ein historischer Tag für den Walschutz, lobte die Wal- und Delfinschutzorganisation WDC. Am Montag ordnete der Internationale Gerichtshof in Den Haag einen sofortigen Stopp des Walfangs Japans in den antarktischen Gewässern an. Dieser werde nicht durch die Ausnahmeregelung des Fangs zu wissenschaftlichen Zwecken gerechtfertigt, heißt es in der Begründung des UN-Gerichts. Das japanische Forschungsprogramm entspreche nämlich nicht den erforderlichen wissenschaftlichen Kriterien und sei daher illegal. Japans Vertreter vor Gericht zeigte sich „tief enttäuscht“ über das Verbot, versprach aber, sich daran zu halten.
Das Verfahren vor dem UN-Gerichtshof war vor vier Jahren von Australien in Gang gebracht worden, nachdem weder Proteste von WalschützerInnen noch jahrelange diplomatische Bemühungen Japan zu einer Beendigung der umstrittenen Fänge veranlassen konnten. Die Regierung in Canberra argumentierte, die jährliche Fangquote von rund 1.000 Walen sei nicht durch die Forschungsklausel der Walfangkonvention gedeckt, die auch Tokio unterschrieben hat.
Im Prinzip folgte der Gerichtshof dieser Argumentation. Eine Vermarktung des Walfleischs, wie sie von Japan praktiziert werde, stehe zwar nicht unbedingt im Widerspruch zu einem Forschungswalfang, stellten die 16 RichterInnen fest: Voraussetzung sei aber, dass der Wissenschaftszweck überwiege. Um das zu überprüfen, zerpflückte man die japanischen Forschungsprogramme – ab 1988 Jarpa, seit 2005 Jarpa II – in allen Einzelheiten. Das Gericht stellte beispielsweise in Frage, warum es unterschiedlicher Fangquoten der einzelnen Spezies – bis zu 950 Zwergwale, aber nur jeweils 50 Finn- und Buckelwale – bedürfe, um angeblich an wissenschaftliche Daten zu kommen. Es wies darauf hin, dass in den letzten Jahren tatsächlich gar keine Buckelwale gefangen worden seien und konstatierte: Es sei weder nachvollziehbar noch von Japan dargetan, inwieweit dieser Walfang der Forschung diene.
Da der Gerichtshof nur die aktuelle Praxis Japans zu beurteilen hatte, könnte die Regierung in Tokio nun ein neues Forschungsprogramm auflegen, das den von der Justiz gesetzten Kriterien besser entspricht. Stellungnahmen der japanischen Delegation in Den Haag, wonach man es für wichtig halte, die fraglichen wissenschaftlichen Studien fortzusetzen, halten diese Tür auch ausdrücklich offen. Allerdings müsste man dann mit Sicherheit damit rechnen, dass ein erneutes Walfangprogramm in der Antarktis zu noch heftigeren Protesten von Walschützern führen würde.
Vor allem Sea Shepherd liefert sich regelmäßig einen regelrechten Kleinkrieg mit den japanischen Walfängern, mit dem Resultat, dass diese zuletzt nur einen Bruchteil der von Tokio genehmigten Fangquoten erlegen konnten.
Trotz dieser geringen Ausbeute stapelt sich in den japanischen Kühlhäusern das nicht verkaufte Walfleisch. In den Lagern türmt sich eine Menge, die dem Fleisch von rund 2.300 Zwergwalen entspricht. Der Konsum ist geschrumpft, Walfleisch wird vorwiegend in Spezialitätenrestaurants oder zum Schulessen serviert. Für den noch vorhandenen einheimischen Bedarf völlig ausreichend wäre vermutlich der Küstenwalfang, für den die Internationale Walfangkommission dem Land eine Quote von 66 Tieren genehmigt hat. Waren vor 50 Jahren noch 10.000 Menschen in Japan mit dem Walfang und der Verarbeitung der Tiere beschäftigt, so sind es inzwischen weniger als 200. Der monierte Antarktiswalfang überlebte bislang nur dank staatlicher Subventionen in Millionenhöhe.