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Archiv-Artikel

Keine Demo-Datenbank

DATENSCHUTZ SPD-Senat beteuert, dass die Polizei keine Daten von Demo-Anmeldern sammelt

Bei der innenpolitischen Sprecherin der Linkspartei in der Bürgerschaft, Christiane Schneider, schrillten die Alarmsirenen: Kurz zuvor hatte sie erfahren, dass die Berliner Polizei seit 2004 klammheimlich eine „stadtweite Veranstaltungs-Datenbank“ betreibt, auf der personenbezogene Daten von Anmeldern politischer Versammlungen und Demonstrationen gespeichert werden. Schneider wollte in einer Anfrage vom SPD-Senat wissen, ob eine solche Datenbank auch bei der Hamburger Polizei geführt werde.

Die Antwort fiel knapp aus: „Bei der Polizei Hamburg besteht weder eine vergleichbare Datenbank noch ist eine solche geplant“, so die Senatsantwort. „Auch in anderen Datenbänken der Polizei wurden vergleichbare Daten nicht gespeichert.“ Schneider geht davon aus, dass die Antwort den groben Tatsachen entspricht. „Die können uns nicht total belügen“, sagt sie. Es sei aber trotzdem notwendig, weiter wachsam zu sein. Denn in Berlin sei der Skandal auch nur zufällig durch eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz aufgeflogen.

Die Datenbank ist 2004 durch eine heimliche Errichtungsanordnung von der „gemeinsamen Leitstelle Bund-Berlin“ aufgebaut worden. In ihr werden die Daten von Veranstaltern drei Jahre auf Vorrat gespeichert. Die Datenbank ist Teil des Polizei-Lagezentrums. Zweck der Datenbank ist es, „durch eigene und aktive Informationsbeschaffung aktuelle Lagebilder zu erstellen“, insbesondere zu „besonderen Anlässen“ oder an „polizeirelevanten Tagen“ und zur „Gefährdungsbewertung zukünftiger Veranstaltungen“. Zugriffsberechtigt sind mehr als 2.000 Beamte von Polizeidienststellen.

Viele Juristen zweifeln grundsätzlich daran, dass diese Form der Vorratshaltung von Anmelderdaten verfassungskonform und mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Urteil zur Informationellen Selbstbestimmung vereinbar ist.  KVA