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Archiv-Artikel

Bürgerbefragung über OB-Abwahl nicht zulässig

BÜRGERWILLE Land kassiert Kompromiss, nachdem Goslars SPD ihren Mann nicht abwählen wollte

Eine geplante Bürgerbefragung über die Abwahl des umstrittenen Goslarer Oberbürgermeisters Henning Binnewies (SPD) kann möglicherweise nicht wie geplant stattfinden. Das Niedersächsische Innenministerium hält die Befragung für rechtlich nicht zulässig.

In der gestern veröffentlichten Stellungnahme des Ministeriums heißt es, die Einleitung eines Abwahlverfahrens sei nur dann zulässig, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Rat und dem Bürgermeister zerrüttet sei. Dies könnten die einzelnen Ratsmitglieder nur für sich selbst feststellen. Hierzu bedürfe es keiner Bürgerbefragung. Eine Bürgerbeteiligung sehe das Gesetz erst nach einem von zwei Dritteln der Ratsmitglieder gefassten Beschluss über die Einleitung eines Abwahlverfahrens vor.

Gestern Abend wollte sich der Goslarer Stadtrat mit den Bedenken aus Hannover befassen. Binnewies steht seit Monaten unter anderem wegen Unregelmäßigkeiten bei den städtischen Finanzen unter Druck. Auch die vom Stadtoberhaupt geplante Anschaffung eines Dienstwagens vom Typ VW Phaeton und der Umgang des Oberbürgermeisters mit Mitarbeitern waren bemängelt worden.

Im März war im Stadtrat ein erster Abwahlantrag gegen Binnewies gescheitert. Die 16 Ratsmitglieder der SPD beteiligten sich nicht an der Abstimmung. Die notwendige Dreiviertel-Mehrheit kam nicht zustande. Zu der für Anfang 2011 geplanten Bürgerbefragung konnten sich die Sozialdemokraten nach längerem Hin und Her allerdings durchringen. REIMAR PAUL