: Gesetz mit eingebauter Hintertür
Das „Vorstandsvergütungsoffenlegungsgesetz“ enthält auch gleich die Abwehrmöglichkeit der Transparenz
Frankfurt am Main taz ■ Die einen nennen es „Opting-Out“, die anderen „Lex-Wiedeking“. Gemeint ist die im neuen Vorstandsvergütungsoffenlegungsgesetz (VorstOG) vorgesehene Möglichkeit der Abwehr der Veröffentlichungspflicht. Von der hatte Porsche-Boss Wiedeking – zusammen mit dem Münchener Autovermieter Sixt – schon kurz nach Inkrafttreten des Gesetzes am 11. August dieses Jahres Gebrauch gemacht.
Die umstrittene „Opting-Out“- Regelung im Gesetz erlaubt es den Unternehmen, auf die ungeliebte Transparenz zu verzichten, wenn mindestens 75 Prozent der auf einer Hauptversammlung vertretenen stimmberechtigten Aktien einem entsprechenden Antrag von Aufsichtsrat und Vorstand zustimmen. Im Falle von Sixt kein Problem. Denn der Vorstandsvorsitzende Erich Sixt ist in Personalunion auch der Großaktionär seiner Firma. Und bei Porsche herrschen ähnliche Verhältnisse.
Vor allem Unternehmen im M- und T-DAX setzten 2006 das „Opting-Out“ auf die Tagesordnungen ihrer Hauptversammlungen. Und die meisten kamen damit auch durch, weil die in den Aufsichtsräten der Aktiengesellschaften vertretenen Großaktionäre auf den Hauptversammlungen auch die größten Stimmenkontingente stellen. Und weil die Vorstandsmitglieder der einen AG die Aufsichtsräte der anderen sind – und umkehrt.
Gerade Unternehmen, die nicht im Fokus internationaler Kapitalgeber stehen, nutzten die „Hintertür“ des „Opting-Out“, um der Transparenzpflicht zu entkommen, so die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Im M-DAX gehörten 2006 dazu etwa die HypoVereinsbank, Hugo Boss, ProSiebenSat1 oder Südzucker.
Nur in einem M-DAX-Fall gelang es den Kleinaktionären, einen entsprechenden Antrag zu verhindern: bei Stada Arzneimittel. Für die Schutzvereinigung ist das „Opting-Out“ der Weg in die Zweiklassen-Aktionärsgesellschaft. „Auf der einen Seite die Großaktionäre, die ohnehin schon längst aus den Aufsichtsratssitzungen wissen, was die Vorstände verdienen; und auf der anderen Seite die Privataktionäre, denen der Einblick weiter verweigert wird.“
Klaus-Peter Klingelschmitt