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Archiv-Artikel

Drittes Geschlecht wird offiziell

INDIEN Oberstes Gericht erkennt Transgender als drittes Geschlecht an und fordert gleiche Rechte wie für andere Minderheiten, hält aber an Verbot der Homosexualität fest

„Die Anerkennung als drittes Geschlecht ist eine Frage der Menschenrechte“

RICHTER K. S. RADHAKRISHNAN

VON SVEN HANSEN

BERLIN taz | Indiens Oberstes Gericht hat am Dienstag erstmals explizit eine dritte Geschlechtskategorie anerkannt. Alle Menschen, die sich als Transgender definieren, sollen dies künftig in offiziellen Dokumenten angeben können. Bislang musste sich, wer sich weder als Mann noch als Frau fühlte, für eine der beiden Kategorien entscheiden.

„Die Anerkennung der Transgender als drittes Geschlecht ist keine soziale oder medizinische Frage, sondern eine der Menschenrechte“, erklärte der Vorsitzende Richter K. S. Radhakrishnan bei der Urteilsverkündung. Transgender seien auch Bürger Indiens und müssten deshalb die gleichen Rechte erhalten. Sie hätten Anspruch auf Quoten und Sozialprogramme, wie es sie für niedere Kasten und andere benachteiligte Minderheiten gebe, erklärte das Gericht.

Die Entscheidung widerspricht auf den ersten Blick einem Urteil desselben Gerichts vom Dezember 2013. Damals erklärten die Richter Homosexualität wieder für illegal, nachdem ein niederes Gericht in Delhi gleichgeschlechtlichen Sexualverkehr erstmals 2009 legalisiert hatte. Nur das Parlament könne dies tun, lautete das Berufungsurteil. Jetzt erklärten die Richter, die Anerkennung von Transgender gelte nicht für Schwule, Lesben und Bisexuelle. Doch lassen sich die Kategorien überhaupt alle klar voneinander trennen oder sind die Grenzen nicht zum Teil fließend, wie der Begriff queer zu berücksichtigen versucht? Die in Indien als Hijra bezeichneten Personen, die neben Transgender auch Transsexuelle, Eunuchen und Transvestiten einschließt, wird auf bis zu 4 Millionen geschätzt.

Das jetzige Urteil geht auf eine Klage von Hijras um die Schauspielerin und Aktivistin Laxmi Narayan Tripathi von 2012 zurück. „Heute bin ich zum ersten Mal stolz, eine Inderin zu sein“, erklärte sie nach dem Urteil.

Es ist in der Tat für das moralisch konservative Indien ein großer Fortschritt. Dabei hatte die Wahlkommission schon bei der Registrierung 2009 wie für die jetzt laufende Parlamentswahl die Möglichkeit angeboten, beim Geschlecht statt „männlich“ oder „weiblich“ die Kategorie „anderes“ anzugeben. Das machten 28.000 Personen.

Hijras sind fast ausschließlich Personen, die bei der Geburt männliche Geschlechtsmerkmale hatten, zum Teil kastriert sind und sämtlich Frauenkleider und weibliche Frisuren tragen. Hijras sind geduldet, werden aber diskriminiert. Schon altindische Texte erwähnten ein drittes Geschlecht. Hijra leben in eigenen Gemeinschaften um eine Meisterin (Guru) und sind öffentlich präsent. Sie verdienen ihren Lebensunterhalt meist durch Tanz, Segnungen und Prostitution. Hijra wurden in Nepal schon 2007 und in Pakistan 2011 als drittes Geschlecht anerkannt.