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Archiv-Artikel

DIE PC-GEBÜHREN

Von STG

Privatpersonen: PC-Gebühr zahlen muss nur, wer bislang noch kein Radio oder TV-Gerät bei der GEZ registriert hat – dies dürfte bei den wenigsten Haushalten der Fall sein.

Firmen und Freiberufler: Haben sie bereits „dienstlich“ Rundfunkgeräte angemeldet, z. B. ein Autoradio im Firmenwagen, fällt auch bei ihnen keine zusätzliche PC- oder Handy-Gebühr an. Wenn eine Firma bislang gänzlich empfangsfrei lebt, die Mitarbeiter aber an Internet-fähigen Computern sitzen, ist nach der bisherigen Gesetzeslage ab 1. Januar 2007 Zahltag. Einsammeln soll das Geld wie bisher die GEZ.

Erwartete Einnahmen: Gebühreneinzieher und Sender machen sich keine Illusionen: Man werde von der GEZ keine verschärften Überprüfungen fordern, heißt es bei der ARD. Sondern davon ausgehen, dass sich fortan gebührenpflichtige Firmen wie Freiberufler freiwillig anmelden. Im Klartext: Wer sich nicht rührt, dem passiert auch nichts. Auch deshalb fallen die bis 2008 maximal erwarteten Einnahmen aus der PC-Gebühr so gering aus – von fünf bis sechs Millionen Euro ist die Rede. STG