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Archiv-Artikel

Vater tötete Sohn fahrlässig

Nach dem Tod eines Sechsjährigen bei einem Verkehrsunfall hat das Amtsgericht Tiergarten gestern den 54-jährigen Vater des Kindes wegen fahrlässiger Tötung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Gegen den Busfahrer wurde wegen fahrlässiger Tötung eine Geldstrafe von 2.400 Euro verhängt. Das Kind war im Juli 2005 vom Bus überrollt worden, als es die Reinickendorfer Provinzstraße mit dem Rad überquerte. Es war dem Vater durch parkende Autos auf die Straße gefolgt. Laut Gericht liegt die Hauptschuld beim Vater, der stark betrunken gewesen sei. Zum Unglückszeitpunkt hatte er drei Promille Alkohol im Blut. In diesem Zustand hätte er die Aufsichtspflicht gar nicht mehr wahrnehmen dürfen. DDP