Gewerkschaft kämpft gegen Videokameras

EINSCHÜCHTERUNG Oldenburger Arbeitsgericht entscheidet über das Filmen von Streikaktivitäten

Das Oldenburger Arbeitsgericht befasst sich am Mittwoch mit einem Antrag auf eine einstweilige Anordnung gegen das Filmen der Streikaktivitäten beim Baggerhersteller Atlas in Ganderkesee. Die Belegschaft befindet sich nach einem Aufruf der IG Metall Küste seit dem 22. Oktober im Arbeitskampf für einen Haustarifvertrag der 650 Atlas-Beschäftigten in Ganderkesee, Delmenhorst und Vechta.

Seitdem filmten die Videokameras nicht nur alle Aktivitäten der Streik- und Kundgebungsteilnehmer, sondern auch Dritter, darunter Lieferanten und Polizei, moniert IG Metall-Anwältin Mechthild Garweg. Betroffen seien der Betriebsrat und die Leiharbeiter, die im Betrieb noch arbeiten. Damit solle die Willensbildung der Streikenden in eine bestimmte Richtung beeinflusst werden.

Die IG Metall sieht in der Überwachung einen „eklatanten Verstoß gegen den Datenschutz“ und einen „unzulässigen Eingriff in das vom Grundgesetz garantierte Streikrecht“, schimpft Jutta Blankau, IG Metall-Bezirksleiterin. Eine Videoüberwachung durch den Arbeitgeber sei rechtswidrig. KVA