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Archiv-Artikel

Mehr Macht für Range

GESETZENTWURF Justizminister Heiko Maas will als Konsequenz aus NSU-Morden den Generalbundesanwalt bei Ermittlungen stärken

FREIBURG taz | Als Folge aus dem NSU-Ermittlungsdesaster will die Bundesregierung die Macht des Generalbundesanwalts stärken. Harald Range soll schneller Ermittlungen mit möglichem Staatsschutzhintergrund übernehmen können. Das sieht ein Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) vor, der der taz vorliegt.

So sollen die Staatsanwaltschaften der Länder verpflichtet werden, der Bundesanwaltschaft alle Fälle mit möglicher Bundeszuständigkeit vorzulegen. Der Generalbundesanwalt soll dann die Ermittlungen übernehmen, sobald es „tatsächliche Anhaltspunkte“ für seine Zuständigkeit gibt. Bei Ermittlungsbeginn soll also ein „Anfangsverdacht für die Zuständigkeit“ genügen, heißt es in der Begründung.

Die Neuregelungen finden sich in einem Gesetzentwurf „zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses“. Im gleichen Gesetzentwurf schlägt Maas auch eine Strafverschärfung für rassistische Täter vor.

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