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Archiv-Artikel

Länger Knast für harte Altfälle

KARLSRUHE afp | Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die automatische Entlassung von Kriminellen nach zehnjähriger Sicherungsverwahrung vorerst gestoppt. Ab sofort müssen Gerichte in diesen sogenannten Altfällen die Gefährlichkeit der Betroffen prüfen und sie weiter hinter Gittern halten, wenn „schwerste Gewalt- oder Sexualverbrechen“ drohen, entschied am Donnerstag der 5. Strafsenat des BGH.

Die automatische Entlassung aus der Sicherungsverwahrung wurde von einigen Oberlandesgerichten praktiziert, nachdem der Europäische Menschenrechtsgerichtshof im Dezember 2009 die nachträgliche Maßregel über die früher geltende Höchstfrist von zehn Jahren hinaus für menschenrechtswidrig erklärt hatte. Nach seiner Auffassung war die inzwischen abgeschaffte nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung eine unzulässige zweite Strafe, da es in Deutschland keine wesentlichen Unterschiede zwischen dem Vollzug einer Freiheitsstrafe und dem der Sicherungsverwahrung gebe.