Papagei vor Gericht

48-Jähriger wegen illegalen Verkaufs eines Aras angeklagt. Er will das Tier verschenkt haben

Um das Schicksal eines streng artgeschützten Papageis geht es in einem Strafprozess, mit dem sich seit Montag das Amtsgericht Tiergarten zu befassen hat. Der 48-jährige Angeklagte bestritt zu Prozessbeginn, den Ara Macao zwischen Juli und Oktober 2004 auf einem Tierflohmarkt im Internet für 650 Euro feilgeboten und schließlich verkauft zu haben. Dies wäre streng verboten: Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist ein Handel mit unter Artenschutz stehenden Tieren nur mit ausdrücklicher Behördengenehmigung erlaubt.

Er habe den hellroten Vogel geschenkt bekommen und kurz darauf weiterverschenkt, weil sich der Ara mit seinem anderen Papagei nicht vertragen habe, sagte der Angeklagte. Bis zum nächsten Verhandlungstag am 8. November soll nun die Frau ermittelt werden, die den Papagei angeblich übernommen hat.

Der arbeitslose Gebäudereiniger und zehnfache Vater bewohnt mit seiner Familie und zahlreichen Haustieren zwei Wohnungen. Vor Gericht äußerte er die Vermutung, dass wahrscheinlich einer seiner Söhne den Ara im Internet angeboten habe. Der Fall war durch eine Mitarbeiterin einer Auffangstelle für exotische Tiere im niedersächsischen Lüchow ins Rollen gekommen. Sie hatte Anzeige erstattet, als sie ein Verkaufsangebot im Internet entdeckte. dpa