heute in Bremen: „Wir brauchen ein Stalking-Gesetz“
Im Bildungswerk der Adenauer-Stiftung diskutieren ExpertInnen über Stalking
taz: Sie sprechen über neue Möglichkeiten der Strafverfolgung von Stalking. Welche?
Stephan Rusch, Polizist und Stalking-Experte: Leider gibt es die noch nicht. Man hat sich sehr schwer getan, ein Gesetz zu formulieren, das Stalking als Straftat definiert. Mich macht es sehr traurig, dass es nach anderthalb Jahren noch immer nicht verabschiedet ist. Dabei liegt ein Kompromiss-Entwurf vor.
Welche Verbesserungen versprechen Sie sich?
Ein Signal ist wichtig, dass Stalking, also das schadhafte Verfolgen und Belästigen einer anderen Person, kriminell ist. Außerdem müssten die Opfer nicht mehr die Beweislast erbringen, das würden dann die Strafverfolgungsbehörden übernehmen. Bisher geschieht das nur, wenn die Täter sich mit Einzelhandlungen strafbar gemacht haben, etwa bei Körperverletzung. Ich hoffe auch, dass die Deeskalationshaft mit aufgenommen wird, dann könnte man in schweren Fällen Opfer bei Wiederholungsgefahr schützen.
Ist es nicht sinnvoll, dass bei einem so schwierig zu definierendem Phänomen wie Stalking die Arbeit am Gesetz besonders genau ist?
Natürlich, aber in der Praxis zählt, dass wir das Gesetz anwenden können. Wie stichhaltig es ist, wird sich in den ersten Gerichtsverfahren herausstellen. Dann wird man sich auch noch damit beschäftigen müssen, was unter „Beharrlichkeit“ zu verstehen ist. Wenn jemand ein Mal, zwei, vier oder sieben Mal jemanden belästigt? Fragen: Eiken Bruhn
Diskussion: 19.30 Uhr, Martinistr. 25
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