Plädoyer für das Unvorstellbare

Die geplante Novelle des bremischen Hochschulgesetzes stößt bei den ProfessorInnen auf Widerstand

Die Kritik der Professorenschaft am bremischen Hochschulgesetz, dessen Novelle am Freitag von der Wissenschaftsdeputation verabschiedet werden soll, ist deutlich. „Bremen bleibt in vielen Bereichen hinter den anderen Bundesländern zurück“, sagt Ulrike Preißler, Justiziarin des Deutschen Hochschulverbandes (DHV), der Standesvertretung der Universitätsprofessoren.

In die Kritik gerät besonders die oft beschworene Stärkung der Hochschulautonomie. Während der Staatsrat im Wissenschaftsressort, Göttrik Wewer, davon spricht, die Hochschulleitungen „professionalisieren“ zu wollen, fürchtet der DHV vor allem, dass dies zu Lasten der Fachbereiche und des gewählten Akademischen Senats geht. Gerade bei Berufungsverfahren behalte sich der Wissenschaftssenator „sehr große Kompetenzen“ vor, sagt Preißler. Ursprünglich sah der Gesetzentwurf sogar eine „Genieberufung“ vor, also die Benennung eines Professors ohne Mitsprache der Hochschule, allein durch die Behörde. Der entsprechende Passus wurde jedoch gestrichen.

Wewer räumte ein, dass die demokratische Gremien der Hochschulen zukünftig weniger mitzureden hätten: „Das kann man so sehen.“ Er verteidigte dies mit dem Hinweis, wer als Rektor gewählt sei, müsse auch etwas zu entscheiden haben.

Wewer machte sich dafür stark, die Kooperation zwischen den bremischen und niedersächsischen Hochschulen auszubauen. Das werde Formen annehmen, „die man sich heute noch gar nicht vorstellen kann“. Wewer sprach von gemeinsamen Studiengängen, etwa für Jura, die nicht nur die Unis in Bremen und Oldenburg, sondern auch Osnabrück oder Hamburg umfassen. Auch in Niedersachsen denkt man ähnlich: Das neue niedersächsische Hochschulgesetz sieht vor, dass Bremen und Oldenburg gemeinsame Fakultäten bilden können. mnz