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Archiv-Artikel

Abstimmen statt Abnicken

Grünen-Fraktionschefin klagt vorm Verwaltungsgericht gegen „Kultur der Verantwortungslosigkeit“

Von sim

SPD und CDU verhinderten damals mit ihrer Mehrheit die Abstimmung. Linnert sieht sich dadurch in ihren parlamentarischen Rechten verletzt. Laut Gesetz, so ihre Argumentation, müssen Deputationen „beraten und beschließen“. Auch ein einzelnes Mitglied des Gremiums müsse daher eine Abstimmung verlangen können – ein „Minderheitenrecht“. Diese Position stützt in einer Expertise auch der wissenschaftliche Dienst der Bürgerschaft und Bürgerschaftspräsident Christian Weber (SPD).

„Mir leuchtet das unmittelbar ein“, gestand die Vorsitzende Richterin Anette Ohrmann. Allein, ob Linnert einen „rechtlichen Anspruch“ auf das „politisch Sinnvolle“ habe, sei fraglich. Der Vertreter des Sozialressorts, Rechtsanwalt Gerhard Lohfeld, sah dies ebenso.

Die Entscheidung soll binnen 14 Tagen verkündet, die Berufung wegen der „grundsätzlichen Bedeutung“ zugelassen werden. sim