: Arbeitslose Eltern müssen sich beeilen
Pro Familia mahnt Hartz-IV-Empfänger, die kürzlich ein Kind bekommen haben, zur Eile: Die Organisation macht darauf aufmerksam, dass aufgrund der Sparmaßnahmen der Bundesregierung ab Januar 2011 das Elterngeld mit dem Arbeitslosengeld verrechnet wird. Wer das Elterngeld auf zwei Jahre gestreckt habe, könne das jetzt noch rückgängig machen. „Um zu vermeiden, dass Ihnen das zusätzliche Elterngeld quasi verloren geht, sollten Sie sich rasch an Ihre Elterngeldstelle wenden und die Verlängerungsoption widerrufen“, rät Pro Familia. Ein schriftlicher Widerruf der Streckung des Elterngeldes auf zwei Jahre sei jederzeit möglich. Eine Nachzahlung dürfe bis Januar 2011 nicht auf den Arbeitslosengeldanspruch angerechnet werden, hieß es. Die Kürzungen beim Elterngeld von Hartz-IV-Empfängern sind ein Bestandteil des Sparpakets der Bundesregierung. Das Gesetzespaket sieht für 2011 Einsparungen von insgesamt 3 Milliarden Euro vor. Ein Bündnis will am Freitag gegen die Sparmaßnahmen protestieren. (all)