: Richterin räumt Versäumnisse ein
FALL YAGMUR Die zuständige Familienrichterin erhielt ein entscheidendes Gutachten erst nach dem Tod des Mädchens. Im Untersuchungsausschuss sagt sie aber auch aus, dass sie nicht genug nachgehakt habe
Die Familienrichterin Roswita K. hat am Dienstagabend im Untersuchungsausschuss zum Tod der dreijährigen Yagmur Versäumnisse eingeräumt. Es ging um die Frage, warum das Familiengericht den Eltern des bereits im Januar 2013 mit schweren Kopfverletzungen ins Krankenhaus eingewiesenen Kindes nicht das Sorgerecht entzog. Die 58-Jährige machte in der dreistündigen Vernehmung einen gefassten Eindruck, war aber am Ende den Tränen nah, als sie erklärte, das entscheidende Gutachten der Rechtsmedizin erst nach Yagmurs Tod gesehen zu haben.
Zum ersten Mal sah sie Yagmurs Eltern am 8. Februar an ihrem Richtertisch, da war das Kind im Kinderschutzhaus untergebracht. Den Beteiligten sei klar gewesen, dass geklärt werden müsse, wer für die Verletzungen verantwortlich war. In Frage kamen Eltern und Pflegemutter. Die Eltern waren mit der Kontaktsperre einverstanden und behielten ihr Sorgerecht.
Die Wende brachte laut K. der Anruf von Jugendamtsmitarbeiterin L., die berichtet habe, die Pflegemutter habe sich selbst bezichtigt, das Kind geschüttelt zu haben. Bei einem Gerichtstermin am 2. Mai verlangten die Eltern Kontakt zu ihrem Kind. Auf Vorschlag von deren Anwältin räumen die Eltern dem Jugendamt Kontroll-Vollmachten ein.
In der Zwischenzeit wechselt die Zuständigkeit von Eimsbüttel nach Mitte. K. habe mehrfach beim Bezirk Mitte Sachstandsberichte angefordert und nicht bekommen. „Ich bin davon ausgegangen, dass meine Anfrage gelesen wird“, sagte sie. „Eine Nicht-Antwort heißt, es gibt nichts zu berichten.“ Heute würde sie nachhaken.
Mit der Staatsanwaltschaft gab es gar keinen direkten Austausch. So wusste K. nicht, dass bis November auch gegen die Eltern Strafverfahren lief. Die Staatsanwaltschaft wusste nicht, dass es ein Familiengerichtsverfahren gab und erhielt erst am 18. Oktober ein zweites Gutachten der Rechtsmedizin, wonach die Verletzungen des Kindes nicht zu den Schilderungen der Pflegemutter passen. K. bekam dieses Schriftstück erst am 18. Dezember. Sie verließ sich darauf, dass das Jugendamt sie über neue Gutachten informiert.
Da bürde man den Jugendämtern zu viel auf, kritisierte die Grüne Christiane Blömeke. „Ich denke, dass die Justiz untereinander kommunizieren muss.“ Dem stimmte K. zu, möglicherweise müsse man neue Gerichtsstrukturen schaffen. KAIJA KUTTER