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Archiv-Artikel

BGH: Ärztliche Aufklärung Pflicht

KARLSRUHE dpa ■ Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine umfassende ärztliche Aufklärung von Patienten über die Risiken operativer Eingriffe angemahnt. Nach einem gestern verkündeten Urteil muss ein Chefarzt, der die Patienteninformation vor seinen Operationen von einem Stationsarzt vornehmen lässt, wirksame organisatorische Vorkehrungen für die Erfüllung dieser ärztlichen Pflicht treffen und die Befolgung seiner Anweisungen kontrollieren. Damit gab das Gericht einer Patientin Recht, die nach einer fehlgeschlagenen Operation auf Schmerzensgeld geklagt hatte. In ihrer Klage behauptet sie, durch den Stationsarzt nicht ausreichend über die Risiken der Operation informiert worden zu sein. Das Oberlandesgericht Schleswig muss den Fall nun erneut prüfen.