: Unabhängigkeit zum Vergleich
JUSITZ Der Prozess um Aussagen zum Institut zur Zukunft der Arbeit geht in die nächste Runde
HAMBURG taz | Der Prozess, wie unabhängig das viel zitierte Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) in Bonn tatsächlich ist, geht wie erwartet in die Verlängerung. Es zeichnet sich allerdings ein Vergleich zwischen dem Publizisten Werner Rügemer und IZA-Geschäftsführer Klaus Zimmermann ab.
„Man muss mit dummen Lesern rechnen“, erklärte Richterin Käfer dem Autor Rügemer. Der hatte in einem Artikel für die Blätter für deutsche und internationale Politik den Marsch der Lobbyisten durch die Institutionen beschrieben und in diesem Zusammenhang das arbeitsmarktpolitische Forschungsinstitut mit scharfen, nach Meinung des Gerichts missverständlichen Worten in der Sache als indirekt wirkenden Lobbyisten ohne Auftrag kritisiert.
Im Landgericht begründete der taz-Gelegenheitsautor seine Meinungsäußerung unter anderem mit der finanziellen Abhängigkeit des Instituts von der Deutschen Post-Stiftung – laut Gericht finanziert sie 70 Prozent des IZA-Etats.
Dagegen betonten Zimmermanns Anwälte Redeker, Sellner, Dahs die wissenschaftliche Unabhängigkeit des auch in der Politikberatung tätigen Instituts: Es gebe keine hausinterne Zensur, die meisten Forschungsergebnisse seien auf der Internetseite veröffentlicht, und es gebe zumindest in einigen Punkten wie den Mindestlohn unterschiedliche wissenschaftliche Positionen.
Zum IZA-Forschernetzwerk gehören rund 1.300 Ökonomen aus fast 50 Ländern. Auch finde sich in der Selbstdarstellung des als GmbH geführten Instituts, dass es durch die Deutsche Post-Stiftung „gefördert“ wird. Internetnutzer können dies bereits auf der Startseite des Instituts nachlesen.
Richterin bemüht sich um Ausgleich
Richterin Käfer war sichtlich um Ausgleich bemüht: In einer „Präambel“ zu seiner Lobbyschelte solle Rügemer ergänzen, dass Professor Zimmermanns IZA „keine Gefälligkeitsgutachten nach Vorgaben“ anfertige. Bis Ende Juni kann die wirtschaftsnahe Einrichtung dem Vergleich zustimmen. Das Institut müsste dann auch zwei Drittel der Prozesskosten übernehmen.
HERMANNUS PFEIFFER
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