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Archiv-Artikel

in kürze HÖHERES ELTERNGELD Steuerklasse wechseln

Ehepartner können während der Schwangerschaft durch geschicktes Agieren den Nettolohn und damit auch das spätere Elterngeld erhöhen. Wer das Geld beantragen wolle, sollte früh in die Steuerklasse III wechseln und auf der Lohnsteuerkarte Freibeträge für eine doppelte Haushaltsführung eingetragen, schreibt Finanztest. (afp)