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Archiv-Artikel

Berufsgenossenschaft muss Rente zahlen

PROZESS Mutter des Opfers vom Überfall auf ein Chinarestaurant in Sittensen hat Anspruch auf Unterhalt

Der Überfall war bislang nur als Versicherungsfall anerkannt worden

Nach dem Tod ihrer Tochter bei einem Überfall auf Chinarestaurant hat die 57 Jahre alte Mutter Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Das hat das Sozialgericht Braunschweig am Donnerstag entschieden. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe Hannover muss der Frau rückwirkend vom Februar 2007 an eine monatliche Rente zahlen. Ihre Tochter und sechs weitere Menschen wurden bei einem brutalen Raubüberfall auf ein China-Restaurant in Sittensen (Kreis Rotenburg/Wümme) 2009 unter anderem durch gezielte Kopfschüsse getötet. Überlebt hatte nur ihre damals zweijährige Enkelin.

Die Klägerin gab an, seit 2002 Unterhaltszahlungen von ihrer Tochter erhalten zu haben. Sie habe jeden Monat 600 bis 1.000 Euro in bar bekommen. Barzahlungen seien in chinesischen Familien üblich, deshalb habe sie keine Belege. Zwei Freundinnen der ermordeten Tochter, die als Zeuginnen geladen wurden, bestätigten ihre Aussage. Die Getötete habe etwa die Miete für die Wohnung der Mutter oder die Raten für das Auto übernommen.

Der Vorsitzende Richter sagte, es sei durchaus plausibel, dass die Klägerin regelmäßige Zahlungen von der Tochter und deren Ehemann erhalten habe. Unzweifelhaft sei auch die Bedürftigkeit der krebskranken und erwerbsunfähigen Frau, die nach dem Tode ihres Mannes eine Witwenrente in Höhe von rund 464 Euro bezogen habe.

Der Überfall war bislang nur als Versicherungsfall anerkannt, der Anspruch auf die Hinterbliebenenrente aber abgewiesen worden. Die beklagte Genossenschaft beharrte darauf, dass eine Regelmäßigkeit der Unterhaltsleistungen nicht habe belegt werden können. Die Behörde prüfe, ob sie Berufung einlegen werde.

Wie viel Geld die Klägerin monatlich erhalten soll, stand am Donnerstag noch nicht fest. Das werde vom Unfallversicherer ermittelt, so das Gericht. (dpa)