Gegendarstellung

In der Ausgabe vom 10. 11. 2006 der „tageszeitung“ wird über mich in dem Artikel „Journalismus in Not“ im Zusammenhang mit dem Verbandstag des Deutschen Journalisten-Verbandes falsch berichtet:

1. In dem Artikel heißt es: „Hans Werner Conen war (…) auf dem Verbandstag erschienen – und wurde prompt des Saales verwiesen.“

Die Behauptung, ich sei des Saales verwiesen worden, ist falsch. Ich wurde nicht des Saales verwiesen.

2. In dem Artikel heißt es weiter: „Doch noch bevor der Antrag (zum nochmaligen Ausschluss des DJV-Brandenburg) im Plenum diskutiert werden konnte, ließ Conens Anwalt überraschend verkünden, dass es inzwischen auch in Brandenburg Mitglieder gebe, ‚die nicht mehr streiten wollen‘.“

Diese Behauptung ist falsch. Mein Anwalt hat beim Verbandstag nichts verkünden lassen und auch nichts selbst verkündet. Er hat somit auch nicht verkünden lassen, auch in Brandenburg gebe es inzwischen Mitglieder, die nicht mehr streiten wollten.

3. Weiter wird behauptet, mein Anwalt habe verkünden lassen: „Zudem stehe der Brandenburger DJV vor dem finanziellen Ruin, beim Amtsgericht Potsdam sei Insolvenzantrag gestellt worden.“

Diese Behauptung ist ebenfalls falsch. Mein Anwalt hat auch nicht verkünden lassen, der Brandenburger DJV stehe vor dem finanziellen Ruin und es sei beim Amtsgericht Potsdam Insolvenzantrag gestellt worden.

Berlin, 13. November 2006

Hans Werner Conen

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